Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, Minderjährigen ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer Aufsichtsperson den Einlass, bzw. den Zugang zu unseren Spielfeldern zu verweigern.
Im Falle einer Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen.
Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Erfüllungsgehilfen der Lasertag Arena Siegen, LaserArea Herborn sowie der Actiongames Siegerland übernehmen nicht die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer.